Luftdicht bauen und hygienisch erforderlicher Luftwechsel, ist das kein Widerspruch?

Dieser Beitrag betrachtet die Anforderungen an die luftdichte Bauweise nach der Energie-Einsparverordnung und dem, nach der DIN-Norm geforderten, hygienisch erforderlichen Luftwechsel. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, schreiben Sie gerne einen Kommentar oder nutzen Sie das Kontaktformular, um mit mir vertraulich in Kontakt zu treten.

 

Die unterschiedlichen Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 und der Norm DIN 1946 Teil 6 führen den Planer und den Anwender in folgendes Dilemma, egal ob neu gebaut oder im Bestand energetisch saniert wird:

Nach Energieeinsparverordnung muss luftdicht gebaut werden, nach Norm muss für den hygienisch erforderlichen Luftwechsel gesorgt werden.

In den letzten Tagen habe ich mit betroffenen Handwerkern und auch Bauherren gesprochen.

 

Was ich in allen Gesprächen heraushören konnte, war, dass überhaupt nicht klar ist, was überhaupt mit dem hygienisch erforderlichen Luftwechsel gemeint ist und wie dieser bewerkstelligt werden kann;

und dass, wenn es zu Schimmelproblemen infolge falscher oder gar keiner Lüftung gekommen ist, der Geschädigte immer sehr schnell damit am Start ist, einen Schuldigen zu suchen.

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Warmwasserbereitung

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Warmwasserbereitung

 

Die Gebäude vor der ersten Energieeinsparverordnung waren noch so „undicht“ dass ständige Luftbewegungen auch bei allseits geschlossenen Fenstern gewährleistet war. Diese gingen je nach Lage des Gebäudes kreuz und quer durch die Wohneinheiten, sodass die Feuchte, die durch die Nutzung per se entstand, abtransportiert werden konnte, ohne dass jemand aktiv etwas dafür tun musste.

 

Nach und nach wurden zum Beispiel durch Austausch der Fenster und/oder durch die nachträgliche Dämmung des Daches die Wohneinheiten luftdichter. Das hatte zur Folge, dass die Feuchte nicht mehr durch undichte Bauteilanschlüsse entweichen konnte. Sie blieb im Raum gefangen und schlug sich am nächst kältesten Ort der Bauteile nieder.

Dies sind meist die oberen, an Gebäudeaußenecken gelegenen Zimmerecken, Bereiche an Fensterstürzen sowie an Betonteilen wie Ringanker, die einen direkten Anschluss an die Außenluft haben, eben typische Wärmebrücken.

 

Sobald die Oberflächentemperaturen in diesen Bauteilbereichen unter 12°C liegt, sind sie gefährdet und anfällig für Feuchteansammlung und letztlich für Schimmelbildung, solange die Feuchte nicht anders abgeführt wird.

 

Dies kann nicht nur im Altbau passieren, sondern auch im Neubau.

Ein Bauherr, der gerade ein Haus mit KfW 70-Standard gekauft hat, war sich der ganzen Problematik ebenfalls nicht bewusst und das Lüftungskonzept in seinem Haus war bis dato überhaupt kein Thema. Es war auch in der Baubeschreibung nicht weiter erwähnt. Auf meine Anregung hin wird er seinen Bauträger darauf ansprechen.

Von dem Glauben, er müsste durch mehrmaliges Öffnen der Fenster täglich, die durch die Nutzung entstandene Feuchte abführen, konnte ich ihn befreien.

 

Im Gespräch mit einem Dachdecker, erfuhr ich, dass dieser in einem Fall direkt als der Schuld tragende angesehen wurde, weil sich in einem Neubau in den oberen Zimmerecken unter der Attika schwarze Pünktchen bildeten. Das physikalische Problem ist das gleiche, zu der Feuchte durch die Nutzung kam die Baufeuchte hinzu, mit dem Ergebnis, dass die Luft am kältesten Punkt kondensiert und das war im Bereich der Attikaanbindung, die nicht umschließend gedämmt worden war.

Das Haus war gut gedämmt (nach Energieeinsparverordnung 2014), keine Frage. Dennoch war kein Lüftungskonzept vorhanden, das zumindest den hygienisch erforderlichen Luftwechsel gewährleistete. Mittlerweile haben die Bewohner eine kontrollierte Wohnraumlüftung nachrüsten lassen. Diese Maßnahme hat gut und gerne 12000,-€ gekostet, ganz abgesehen von den Installationsarbeiten, die nach Inbezugnahme des Gebäudes durchgeführt werden mussten.

 

Ich möchte auf diesem Wege auf das Problem aufmerksam machen und private Bauherren, Bauträger und Handwerker, egal ob sie im Bestand oder im Neubau tätig sind, anregen, darüber zu sprechen.

Jedes in Frage kommende Gebäude muss auf seine Lüftungssituation hin geprüft werden, es gibt zur Lösung nicht nur rein technische Lösungen, es kann auch durchaus auch mit einfachen Mitteln eine ausreichende Querlüftung bewerkstelligt werden.

 

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